Abgrenzung

Als IV-Sonderschule sind wir dem Hauptsziel verpflichtet, Kinder und Jugendliche so zu fördern, dass sie als Erwachsene die unterstützenden Massnahmen verlassen und ein befriedigendes Leben in Unabhängigkeit führen können.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, müssen wir uns abgrenzen gegen junge Menschen mit ausgeprägtem Suchtverhalten und Kriminalität.

Trotzdem erhalten immer wieder vereinzelte Jugendliche über die Jugendanwaltschaft und die Kinder- und Jugendpsychiatrie die Chance, auf Glarisegg einen neuen Start zu wagen. Seit 1993 sind wir ein reines Knabenheim. Dies ist nicht gewollt, sondern eine Folge des Bedarfes. Bei genügend Anmeldungen von Mädchen kann dies geändert werden.